Alle Zulieferbetriebe der Deutschen Bahn im Bereich der Pulverbeschichtung müssen ihre werkseigene Produktionskontrolle überwachen lassen.
Beschichter müssen sich als Zulieferbetriebe nach dem Deutsche Bahn Standard (DBS) bei der Deutschen Bahn für die Lieferung von pulverbeschichteten Außen- und Innenteilen aus Aluminium- und Stahllegierungen für Schienenfahrzeuge qualifizieren. Hierzu ist die Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle Vorschrift.
Die DBS 918340 – Technische Lieferbedingungen – gilt für Beschichtungspulver als auch für das Pulverbeschichten der Außen- und Innenteile von Schienenfahrzeugen der Deutschen Bahn AG. Die Produktqualifikation bezieht sich auf den jeweils vorgesehenen Anwendungsbereich. Hier wird zwischen dem Innenbereich und dem Außenbereich, als auch zwischen dem dekorativen und dem technischen Bereich unterschieden. Zulassungen können für verschiedene Texturen und Glanzgrade erteilt werden. Auch Mehrfachqualifikationen von Pulvern sind möglich.
Grundlegende Änderungen gegenüber den alten Lieferbedingungen ergeben sich in der Qualifizierung von Beschichtungsmaterialien und die Verschärfung von Prüfkriterien für Beschichter.
Das nach der ISO/IEC 17025 akkreditierte Labor kann Materialzulassungen nach dem DBS 918340 durchführen. Ebenso kann die nach ISO/IEC 17065 zugelassene Zertifizierungsstelle Überwachungen der Betriebe nach dem Standard der deutschen Bahn durchführen.